Ob Verkauf, Vermietung oder Verpachtung – für die meisten Wohnimmobilien ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er informiert Kauf- oder Mietinteressenten über die energetische Qualität einer Immobilie und schafft bereits frühzeitig Transparenz im Vermarktungsprozess.
Der Energieausweis enthält wichtige Angaben zum Energieverbrauch beziehungsweise zum energetischen Zustand des Gebäudes und kann Hinweise auf mögliches Modernisierungspotenzial geben. Bereits bei der Vermarktung müssen bestimmte Kennwerte angegeben werden, weshalb der Energieausweis frühzeitig vorliegen sollte.
Die Ausstellung darf ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachleute erfolgen, beispielsweise Energieberater, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Zulassung.
Sie besitzen noch keinen gültigen Energieausweis? Kein Problem. Eisele Immobilien unterstützt Eigentümer in Hamburg, Seevetal und der Umgebung dabei, den passenden Ansprechpartner zu finden und begleitet Sie auf Wunsch bei der Organisation. So sind alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorhanden und einem erfolgreichen Immobilienverkauf steht nichts im Weg.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.